Für Privat- und Beihilfepatienten
Die auf Seite 1 beschrieben Gebührensätze können über den üblichen Erstattungssätzen Ihres
Kostenträgers (Krankenersicherung / Beihilfe) liegen. Weitere Informationen zur Gebührenübernahme
erteilt Ihnen Ihr Kostenträger. Der Erstattungsanspruch gegenüber dem Kostenträger muss eigenständig
geltend gemacht werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten
Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Es fällt lediglich eine Zuzahlung zur Verordnung in Höhe von 10 % der gesamten Behandlungskosten zusätzlich 10 Euro Praxisgebühr an.